Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich: Diese vorliegenden AGB gelten für die unter Punkt b) und c) aufgeführten Vertragsabschlüsse und Vereinbarungen über Dienstleistungen zwischen der flegisto GmbH (im Folgenden „wir“ oder „uns“) und ihren Vertrags- oder Geschäftspartnern. Sämtliche abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Zusatzvereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die flegisto GmbH.

a) Vertragspartner/Geschäftspartner: Sämtliche juristische Personen, die sich im Kontext der Anwerbung und Vermittlung internationaler Pflegekräfte in einer direkten Vertragsbeziehung mit uns befinden.

b) Integrationsdienstleistungen für internationale Fachkräfte: Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich Rekrutierung, Relocation Management und Integration von internationalen Fachkräften („Klienten“). Nach einem strukturierten Erstgespräch empfehlen wir Klienten geeignete Arbeitgeber, begleiten ihre Vorstellungsgespräche, initiieren alle erforderlichen Schritte für Berufsanerkennung und Visumserteilung und organisieren den Transfer nach Deutschland.

c) Beratungsdienstleistungen: Unsere Beratungsdienstleistungen umfassen sämtliche Aspekte des Rekrutierungsprozesses. Hierbei werden allgemeine Beratung, Planung, Begleitung und Durchführung einzelner Projekte wie Gutachten, Rekrutierung, Schulungen, Behördengänge und Dokumentenmanagement eingeschlossen.

2. Vertragsabschluss

a) Festlegung von Vereinbarungen: Grundsätzlich werden Vereinbarungen nach dem ersten geschäftlichen Kontakt schriftlich dokumentiert, um Einzelheiten der Dienstleistungsvereinbarung festzulegen.

b) Auftragserteilung: Die Beauftragung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Ein bindender Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. Prinzipien bei der Vermittlung von internationalen Fachkräften: Die folgenden Grundsätze sind integraler Bestandteil sämtlicher Vereinbarungen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung aller Vertragsparteien.

a) Fairness und ethische Vermittlungspraxis: Unsere Verpflichtung umfasst eine faire und ethisch einwandfreie Anwerbung und Vermittlungspraxis, basierend auf dem Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften.

b) Einhalten internationaler Normen: Wir bekennen uns zu den Menschenrechtskonventionen der UN, den Kernarbeitsnormen der ILO sowie den IRIS-Standards der Internationalen Organisation für Migration.

c) Übereinstimmung mit deutschen und internationalen Standards: Sämtliche internationalen Konventionen, die von der Bundesrepublik Deutschland angenommen wurden, werden von uns eingehalten.

d) Employer-Pays-Prinzip: Wir bekennen uns zum „Employer-Pays“-Prinzip und schließen Bindungs- und Rückzahlungsklauseln für Pflegekräfte aus.

e) Keine Rückzahlungsverpflichtungen bei Kündigung: Kündigt der Klient, entstehen keine Rückzahlungsverpflichtungen.

f) Keine Vermittlungskosten, Kautionen oder Margen: Wir belasten Pflegekräfte nicht mit Vermittlungskosten, Kautionen oder Margen.

g) Informationsmaterial und Vermittlungsbedingungen: Pflegekräfte erhalten vor oder gleichzeitig mit dem Arbeitsvertrag Informationsmaterial und Vermittlungsbedingungen in ihrer Muttersprache.

h) Übereinstimmung mit lokalen Rechten und monatlich kündbare Vermittlung: Die Vermittlung muss sowohl lokalen als auch deutschen Rechten entsprechen und monatlich kündbar sein.

i) Rückerstattung von Auslagen: Kosten, die der Klient im Zusammenhang mit der Absichtserklärung des Arbeitgebers getragen hat, werden vom zukünftigen Arbeitgeber erstattet.

j) Begleitung und Lösungsmöglichkeiten: Wir begleiten sowohl Pflegekräfte als auch Vertragspartner während des gesamten Anwerbungs- und Vermittlungsprozesses, bieten Lösungsansätze für Konfliktsituationen und stehen stets als Ansprechpartner zur Verfügung.

k) Der Auftraggeber hat die Verantwortung, ein schriftliches betriebliches Integrationsmanagementkonzept gemäß DKF-Pilotstandards vorzulegen oder auszuarbeiten und dessen genaue Umsetzung sicherzustellen. Das Konzept muss die nach DKF-Pilotstandards vorgegebenen Gliederungspunkte (vgl. DEUTSCHES INSTITUT FÜR GÜTESICHERUNG UND KENNZEICHNUNG E.V.: Faire Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland: Seite 6f) einschließen.

4. Matching und Zuweisung: Das Matching basiert auf der Abstimmung von Stellenanforderungen und Klientenprofilen. Potenzielle Klienten werden in einem Pool gesammelt, um optimale Ergebnisse im Matching-Prozess zu erzielen.

a) Matching nach Sprachunterricht: Das Matching mit einem Arbeitgeber erfolgt nach Beginn des Sprachunterrichts.

b) Berücksichtigung von Klientenpräferenzen: Klientenwünsche bezüglich des Matchings werden erfragt und bei der Rekrutierung berücksichtigt.

c) Neues Matching bei Unstimmigkeiten: Sollte in einer Rekrutierungsrunde kein Matching erfolgen, wird ein neues Matching vereinbart.

d) Übernahme von Kosten während der Rekrutierungsrunde: Alle während der Rekrutierungsrunde anfallenden Kosten tragen wir.

5. Integration und Sprachweiterbildung: Wir betreuen und organisieren Kurse, Schulen und Verwaltungsangelegenheiten für Klienten im Ausland. Zusätzlich bieten wir Fachsprachkurse B2 Pflege für unsere Klienten in Deutschland an, um ihre Anerkennung und berufliche Abschlüsse zu unterstützen. 

6. Ausbildungs- und Anerkennungsverfahren: Der Anerkennungsprozess beginnt mit der Anerkennung durch zuständige Behörden. Bei Teilanerkennung erfolgt eine Anpassungsmaßnahme entsprechend amtlicher Richtlinien oder Vorbereitungen auf die Kenntnisprüfung. Wir reichen den Antrag des Klienten bei den Behörden ein und vermitteln an passende Ausbildungsbetriebe. Der Arbeitgeber stellt für die Dokumentenabwicklung einen Ansprechpartner zur Verfügung, um die Behördenschritte zu erleichtern.

7. Pflichten der Vertragsparteien:

a) Die flegisto GmbH verpflichtet sich zur sorgfältigen und gewissenhaften Erfüllung des Auftrags und zur Durchführung aller notwendigen Maßnahmen zur Identifikation geeigneter Klienten.

b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die flegisto GmbH nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen, wozu auch die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Informationen, Dokumente oder Vollmachten gehört.

c) Der Auftraggeber ist angehalten, engmaschige und transparente Kommunikation mit der flegisto GmbH zu führen. Die Konformität von Dokumenten und Maßnahmen wird schriftlich festgehalten

8. Vertraulichkeit

a) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf alle im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit erlangten betrieblichen, geschäftlichen und persönlichen Informationen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Vertragsende in Kraft.

b) Die flegisto GmbH verpflichtet sich, die für Beratungszwecke übergebenen Unterlagen gewissenhaft aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

a) Die Vergütung entspricht dem im Vertrag festgelegten Entgelt für die erbrachte Dienstleistung.

b) Die Dienstleistungen für Klienten sind gebührenfrei.

10. Gewährleistung

a) Benachrichtigung bei Etappenleistungen: Der Auftraggeber wird über den Fortschritt schriftlich informiert, wenn die Leistungen in verschiedenen Etappen erbracht werden.

b) Verzögerungen aufgrund externer Einflüsse: Im Fall von Verzögerungen aufgrund äußerer, nicht zu vertretender Umstände, werden angemessene Ersatztermine für die Leistungserbringung vereinbart.

c) Erfüllung vertraglicher Pflichten: Sollte die flegisto GmbH ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht wie vereinbart erfüllen, ist sie verpflichtet, die Dienstleistungen ohne zusätzliche Kosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen.

11. Haftung

a) Haftung bei wesentlichen Vertragspflichten: Die Haftung der flegisto GmbH für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

b) Haftungsausschlüsse: Die flegisto GmbH haftet nicht für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit oder für Schäden, die von Klienten verursacht werden. Die Haftungsausschlüsse erstrecken sich auch auf Schäden, die aus fehlerhaften Angaben oder Verschwiegenheit von Klienten während Einstellungsgesprächen resultieren. Diese Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Ansprüche aus Datenschutzrecht.

12. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

a) Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform.

b) Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Die Grundsatzklärung und zugehörige Unterlagen werden in regelmäßigen Abständen geprüft und aktualisiert. Der letzte Aktualisierungsstand ist in der Fußzeile der betreffenden Dokumente vermerkt.

c) Verfügbarkeit in anderen Sprachen: Die Grundsatzklärung und eventuell zugehörige Unterlagen werden in den Verkehrssprachen der Herkunftsländer zur Verfügung gestellt.

d) Geltendes Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

e) Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Haßfurt.

f) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand 01.09.2023

gez. Michael Weiß-Gehring, Geschäftsführung