Anerkennungsverfahren

Anerkennungsverfahren

Für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner

Hebammen

Pflegefachhelferinnen und Pflegefachhelfer

(variiert teilweise nach Bundesland)

Voraussetzungen:

  • ​Sie haben Ihre Berufsausbildung nach dem Recht Ihres Staates komplett abgeschlossen (Diplome, Prüfungszeugnisse, Lizenzen oder sonstige Befähigungsnachweise).
  • Sie haben gute Kenntnisse der deutschen Sprache, B1 bzw. B2

Das können wir für Sie tun!


Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:

  • Unterschriebener Lebenslauf mit Schul- und Berufsausbildung in tabellarischer Form
  • Geburtsurkunde in beglaubigter Kopie
  • Heiratsurkunde in beglaubigter Kopie (nur wenn sich der Name durch Heirat geändert hat.)
  • Einstellungsabsichtserklärung eines möglichen Arbeitgebers
  • Gültiger nationaler Pass (beglaubigte Kopie)
  • Abschlusszeugnis – Diplom – über Ihre Ausbildung in Ihrem Heimatland (beglaubigte Fotokopie des Originals und beglaubigte deutsche Übersetzung)
  • Noten- und Fächerübersicht mit Angabe der Ausbildungsstunden Ihrer Ausbildung in Ihrem Heimatland für jedes Schuljahr (beglaubigte Fotokopie der Originale und beglaubigte deutsche Übersetzung).
  • Dokument über die praktische Tätigkeit im jeweiligen Beruf (beglaubigte Fotokopie der Originale und beglaubigte deutsche Übersetzung)

Folgende notwendige Unterlagen können nachgereicht werden, wenn nach Überprüfung feststeht, dass eine Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist:

  • Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für den Beruf, nicht älter als 3 Monaten
  • Ein Nachweis, dass Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (B2 des Goethe-Instituts, ÖSD, Telc oder TestDAF. Seltener werden auch andere Zertifikate oder auch Telc B1 Pflege anerkannt)

Bitte beachten Sie die hohen, aber zum Teil unterschiedlichen Anforderungen der deutschen Präsidien an die Form der Dokumente! Mit diesem Vorgehen sind Sie am sichersten:

  • Der Lebenslauf ist handschriftlich zu unterschreiben. Vergessen Sie das aktuelle Datum nicht.
  • Kopien von Urkunden, Pässen, Zeugnissen müssen von der deutschen Botschaft oder einer deutschen Behörde /deutschem Notar beglaubigt sein.
  • Die Übersicht der Fächer muss folgende Inhalte haben:
  • Datum Anfang und Ende des Studiums

  • Sie muss „personalisiert“ sein. Das heißt, es muss Ihr Name darauf stehen.

  • Es müssen die Stunden pro Fach und Praktikum notiert sein. Creditpoints sind nicht ausreichend.

  • Wenn Sie Arbeitserfahrung nachweisen: Achten Sie darauf, dass die Tätigkeiten Ihrer Arbeit und nicht nur die Position aufgelistet sind, z.B. post-operative Überwachung von Patienten, Durchführung prophylaktischer Maßnahmen, Verabreichnung von Medikamenten (oral, i.v., i.m. und s.c.) und ähnliches. Damit soll gezeigt werden, dass Sie in der Pflege von Patienten Berufserfahrung haben und nicht ausschließlich „Büro-Arbeit“ im Krankenhaus gemacht haben.
  • Übersetzungen müssen von einem in Deutschland vereidigen Übersetzer entweder angefertigt oder beglaubigt sein. Zugelassene Übersetzer findet man hier: https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen

In letzter Zeit gibt es immer mehr Botschaften, die keine beglaubigten Kopien mehr durchführen. Für dieses Problem gibt es noch keine gute Lösung. Der einfachste Weg ist, die Dokumente „im Original“ nach Deutschland zu schicken, damit dort beim Notar eine beglaubigte Kopie gemacht wird. Wir weisen hier aber auf ein hohes persönliches Risiko für Sie hin. Geben Sie ihre Originale nur an Personen, die Sie persönlich kennen und die Ihr volles Vertrauen genießen! Es ist leider häufig zu beobachten, dass Originale nur gegen viel Geld wieder zurückgegeben werden.

flegisto möchte nach Möglichkeit keine Originaldiplome und -zeugnisse. Wenn die deutsche Botschaft die Kopien ablehnt und Sie niemanden persönlich in Deutschland kennen, suchen wir mit Ihnen eine Lösung.